Herz-CT

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Anfang 2024 entschieden, dass die Computertomografie des Herzens zur Diagnose einer chronischen koronaren Herzkrankheit Bestandteil der Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter wird. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Vergütung der CT-Angiographie der Herzkranzgefäße (CCTA) im Rahmen des EBM festgelegt. Er umfasst wesentlich die radiologische Leistung sowie die interdisziplinäre Fallkonferenz im Anschluss an unklare Bildbefunde. Die Vereinbarung zur Qualitätssicherungsrichtlinie durch die Partner des Bundesmantelvertrages steht noch aus und wird voraussichtlich bis zum 1. April 2025 vorliegen.  

Um die Einführung der CCTA in die Regelversorgung zu unterstützen, hat die AG Herz- und Gefäßdiagnostik hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt:

Stellungnahme der AG Herz und Gefäßdiagnostik der DRG zur Einführung der Koronar-CT in die Regelversorgung 

Service-Paket inklusive App zur Berechnung der Vortestwahrscheinlichkeit gemäß NVL 7 sowie einer CCTA-Befundvorlage

Materialien zum bisherigen Prozess, zu Beschlüssen und Positionen (u.a. G-BA-Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung, EBM-Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses)