STELLUNGNAHME

Stellungnahme der AG Herz- und Gefäßdiagnostik der DRG zur Einführung der Koronar-CT in die Regelversorgung

Die Aufnahme der Koronar-CT (CCTA) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellt einen bedeutsamen Schritt da: der Radiologie kommt die zentrale Aufgabe zuteil, als zuweisungsgebundene Fachdisziplin die Diagnostik der Volkskrankheit koronare Herzkrankheit (KHK) unabhängig von therapeutischen Ansätzen objektiv zu verbessern.

Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegte Vergütung der CCTA ist nicht nur aus unserer Sicht unerwartet niedrig und wurde deshalb vom BDR und von der KBV bereits zu Recht kritisch kommentiert.

Unabhängig von den finanziellen Aspekten muss die Radiologie bei der KHK, der Todesursache Nummer 1 in Deutschland, die ihr zugedachte zentrale Rolle in der Versorgungssteuerung annehmen und erfüllen.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Um die Einführung der CCTA in die Regelversorgung zu unterstützen, hat die AG Herz- und Gefäßdiagnostik verschiedene Materialien zusammengestellt, die online unter ccta.drg.de zu finden sind:

  • Koronar-CT Befundvorlage der DRG zur effizienten Erstellung eines den mutmaßlichen QS-Anforderungen entsprechenden Dokuments
  • Eine Lern-App, die die Berechnung der Vortestwahrscheinlichkeit gemäß NVL 7 ermöglicht
  • Den InstaRAD Intensivkurs auf CONRAD zur kontinuierlichen und kostenfreien Einarbeitung insbesondere neuer Zentren
  • Alle noch offenen Fragen können am 11. Februar 2025 in der Zeit von 18:00-19:00 Uhr im Online-Format “Nachgefragt@DRG” detailliert besprochen werden.

Umsetzung der CCTA in der Versorgung

Unter den gegebenen Bedingungen sollten folgende Strategien eingesetzt werden, die CCTA leitlinienkonform, nachhaltig und zum Wohle der Patient:innen in die Versorgung zu integrieren:

Abrechnungsgenehmigung und Ermächtigung
Niedergelassene Radiolog:innen mit passender personeller und gerätetechnischer Ausstattung (siehe G-BA-Beschluss vom Januar 2024) sollten bei der zuständigen KV Anträge auf Abrechnungsgenehmigung für die CCTA stellen. Analog sollten auch Krankenhäuser, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Ermächtigung für die Durchführung der CCTA beantragen, und zwar unabhängig von der Genehmigungswahrscheinlichkeit. Auch ablehnende Bescheide dieser Anträge sind beim weiteren Diskurs von Bedeutung, da sie wertvolle Daten zur Evaluation der Einführung der CCTA liefern können.

Abschluss von Selektivverträgen
Selektivverträge stellen einen wesentlichen Schritt dar, die CCTA in neue Zentren zu integrieren und die bereits flächendeckende Ausrollung weiter zu optimieren. Ferner ermöglichen sie bei bestimmten Indikationen auch die Durchführung von Herz-MRTs, was die medizinisch-radiologische Versorgung weiter verbessert.

Hochschulambulanz an Universitätskliniken
Für Universitätskliniken kann je nach Bundesland die Leistungserbringung über die Hochschulambulanz (HSA) eine Option darstellen.

Fazit

Als klinische Radiolog:innen müssen wir im Schulterschluss von Krankenhaus und Niederlassung diese nationale Aufgabe verantwortungsvoll erfüllen - nicht zuletzt um auch zukünftig auf anderen Gebieten als leistungsstarker und -bereiter Partner auftreten zu können.